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Auffangeinrichtung BVG kündigt Vertrag mit FAR

Der Stiftungsrat der paritätischen Auffangeinrichtung BVG zieht die Notbremse. Er hat den Schweizerischen Baumeisterverband SBV über die Kündigung des Anschlussvertrags der Stiftung FAR informiert, die die Frührente auf dem Bau finanziert. Damit werden die FAR-Übergangsrenten zwischen dem 60. und dem 65. Altersjahr mit Wirkung ab dem 1.1.2019 nicht mehr automatisch der beruflichen Vorsorge in der Auffangeinrichtung zugewiesen. Mit diesem Entscheid bestätigen externe Experten, was der SBV schon lange fordert. Das marode und ineffiziente System Frührente Bau ist ein Risiko und muss dringend leistungsseitig saniert werden. 50 Prozent der BVG-Beiträge verpuffen heute ohne Wirkung im System. Der SBV fordert die Gewerkschaften auf, endlich Hand für echte Sanierungsmassnahmen zu bieten und das Thema Frührente Bau nicht mehr länger für gewerkschaftspolitische Manöver zu missbrauchen.

Wer auf dem Bau arbeitet, kann sich ab dem 60. Altersjahr frühzeitig pensionieren lassen. Als sogenannte FAR-Rentner erhalten Bauarbeiter bis 65 eine finanziell attraktive Übergangsrente. Zudem werden 18% des koordinierten Lohnes zusätzlich als Beiträge an die berufliche Vorsorge überwiesen. Die Auffangeinrichtung BVG hat den SBV informiert, dass sie den Anschlussvertrag des FAR an die berufliche Vorsorge per Ende 2018 künden wird. Das ineffiziente System FAR ist für die Auffangeinrichtung offensichtlich ein zu grosses Risiko geworden.

Marodes FAR-System – 50 Prozent der BVG-Beiträge verpuffen im System

Die Frührente Bau ist nicht nur finanziell in Schieflage. Das System insgesamt weist gravierende Mängel auf, die sich für die Bauarbeiter direkt negativ auswirken. So zahlen Bauarbeiter während der gesamten Berufslaufbahn 1.5 Lohnprozente für die Finanzierung des FAR ein. Die Baumeister bezahlen sogar 5.5 Lohnprozente. Von den 18%, welche an die Pensionskassen überwiesen werden, verpufft nicht weniger als die Hälfte ohne Wirkung und Nutzen für die Versicherten als Risikoprämien im System. Jeder zweite mühsam auf dem Bau verdiente Franken, der ans BVG überwiesen wird, geht dadurch verloren. Die Gewerkschaften blockieren nachhaltige Sanierungsmassnahmen und fordern in polemischer Manier höhere Beiträge. Damit vernichten sie aber Geld, das die Bauarbeiter und die Unternehmen während ihrer Arbeitstätigkeit auf den Baustellen verdienen müssen.

Rettung Frührente Bau braucht echte Sanierungsmassnahmen

Die Kündigung der Auffangeinrichtung sollte nun auch für die Gewerkschaften ein Weckruf sein. Beitragserhöhungen retten die Frührente auf dem Bau nicht – sie lassen die Spirale der Geldvernichtung nur schneller drehen. Es braucht echte Sanierungsmassnahmen, welche das System nachhaltig verbessern und so die Frührente auf dem Bau retten. Nur schon mit den Beiträgen, die heute als wirkungslose Risikoprämien verpuffen, kann der finanzielle Notstand bei der Frührente Bau stark abgefedert werden. Die Einsparungen, die auf diese Weise erzielt werden können, entsprechen bis zu einem Jahr früherer Renteneintritt. Das marode System FAR muss flexibler und fitter werden. Dazu braucht es aber die Bereitschaft auch der Gewerkschaften, die die Frührente Bau nicht länger als Spielball für interne aber unehrliche Mobilisierungszwecke missbrauchen dürfen.

Individuelle Anschlussgesuche oder Auszahlung

Wenn das Reglement einer Pensionskasse den Verbleib von FAR-Rentnern nicht zulässt, werden diese bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG weiterversichert. Zurzeit sind über zwei Drittel der FAR-Rentner bei der Auffangeinrichtung angeschlossen. Heute werden 18 Prozent des koordinierten Lohnes als Beiträge an die berufliche Vorsorge überwiesen. Damit wollte man sicherstellen, dass der Aufbau der individuellen Sparguthaben trotz des Übertritts in die frühzeitige Pensionierung weitergeführt wird. Mit der Anschlusskündigung des Stiftungsrates der Auffangeinrichtung müssen sich FAR-Rentner ab dem 1. Januar 2019 individuell um den Anschluss ans BVG bemühen, wenn sie ab 65 die ungekürzte BVG-Rente erhalten wollen. Unverändert bleibt die Situation für Bauarbeiter, die sich die zweite Säule auszahlen lassen.