Der Schweizerische Baumeisterverband bekennt sich zur Frührente Bau und will diese retten. Dazu muss das heute ineffiziente System saniert und mit leistungsseitigen Anpassungen auf gesunden Boden gestellt werden. Doch die Gewerkschaften missbrauchen das Thema weiterhin für gewerkschaftspolitische Stimmungsmache und blockieren jegliche Lösungsfindung im zuständigen Stiftungsrat. Vier verschiedene Vorschläge der Arbeitgeberseite wurden verweigert, um bewusst einzig auf den eigenen Fundamentalforderungen zu beharren. Hält die Blockadesituation im Stiftungsrat an, muss die Stiftungsaufsicht eingreifen.
Für die Sanierung der Frührente Bau verantwortlich ist der Stiftungsrat der Stiftung FAR, der die dringend nötigen leistungsseitigen Anpassungen vornehmen muss. Der Schweizerische Baumeisterverband muss zur Kenntnis nehmen und bedauert, dass die Arbeitnehmervertreter im Stiftungsrat nach wie vor nicht an einer Sanierung interessiert sind. Sie missbrauchen das Thema Rentenalter 60 lieber für gewerkschaftspolitische Manöver und interne Mobilisierung – teilweise für illegale Friedenspflichtverletzungen, anstatt den FAR zu retten.
Mit der Blockade für Sanierungen durch die Arbeitnehmervertreter im Stiftungsrat FAR wird das Rentenalter 60 insgesamt in Frage gestellt. Dafür tragen die Arbeitnehmervertreter im Stiftungsrat die Verantwortung. Bereits 2016 wurde versucht, die Frührente einseitig mit Beitragserhöhungen wieder auf gesunde finanzielle Beine zu stellen. Heute ist diese immer noch ein Sanierungsfall. Wer den FAR retten will, kommt um eine leistungsseitige Sanierung nicht herum. Vorwürfe der Gewerkschaften, die Lösungsvorschläge der Arbeitgeber seien nicht verhältnismässig und nicht ausgewogen, werden vor diesem Hintergrund als unhaltbar entlarvt.
Zusätzlich weitere Lohnabzüge von Unternehmen und Bauarbeitern einzuschiessen, ist keine Lösung. Hohe Summen an Geldern von Bauleuten gehen heute ohne Wirkung im System verloren. Es braucht deshalb echte Sanierungen. Hält die Blockadesituation im Stiftungsrat an, muss die Stiftungsaufsicht eingreifen. Die Arbeitgeberseite hat die Stiftungsaufsicht bereits im April schriftlich dazu aufgefordert, einen Sachverwalter einzusetzen, um die nötigen Sanierungsmassnahmen einzuleiten.
Hinweis: Die Bauarbeiter in den Kantonen Wallis, Waadt und Neuenburg sind dem FAR nicht unterstellt.