Mitarbeitende über 50 sind die grösste Mitarbeitergruppe auf dem Bau. Sie sind eine zentrale Stütze auf Schweizer Baustellen und fest in den Arbeitsmarkt integriert. Der Schweizerische Baumeisterverband SBV möchte ihnen zusätzliche Hürden aus dem Weg räumen. Wichtig ist dies insbesondere bei Stellenwechseln. Die Gewerkschaften sind dagegen.
Ältere Arbeitnehmende sind auf dem Bau eine der wichtigsten Stützen – der häufigste Jahrgang auf den Baustellen ist 1964. Im Bauhauptgewerbe sind langjährige Arbeitsverhältnisse üblich sind. «uns Baumeistern liegt viel an unseren festen Angestellten, die uns seit vielen Jahren treu sind», erklärt Olivier Haussener, Präsident des Neuenburger Baumeisterverbands.
Für die Baumeister ist es ein Anliegen die Situation dieser Mitarbeitenden auch bei einem Stellenwechsel zu verbessern. Darum gilt es, ihnen bei der Suche nach einer neuen Stelle keine Steine in den Weg zu legen. Ein solcher Stein kann die Lohnklasse bzw. die Lohnhöhe sein. Das Lohnmodell des Bauhauptgewerbes erlaubt auch Ungelernten den Aufstieg in eine höhere Lohnklasse. Das ist sinnvoll. Wechselt ein Bauarbeiter heute seine Stelle, muss der neue Arbeitgeber jedoch zwingend die bisherige Lohnklasse übernehmen. Diese starre Lösung ist eine unnötige Falle für ungelernte Arbeiter aller Alterskategorien, die eine neue Stelle suchen. Deswegen verlangt der SBV bei den laufenden LMV-Verhandlungen, dass Mitarbeiter, welche beim letzten Arbeitgeber in der Lohnklasse A oder B angestellt waren, je nach fachlichen und technischen Kenntnissen bei einem neuen Arbeitgeber auch in leicht tieferen Lohnklassen eingeteilt werden könnten. Das ist entscheidend, um die Chancen von langjährigen Arbeitern zu verbessern, die entweder nicht fortlaufend auf dem Bau tätig waren oder nicht dazu gekommen sind, sich regelmässig weiterzubilden.
«Das ist leider so»
Der Arbeitsexperte Ruedi Winkler, ehemaliger Präsident der SP des Kantons Zürich, die er auch im Kantonsrat vertrat, erklärt: «Es ist tatsächlich so, dass beispielsweise bei der Einstellung von über 50-Jährigen der Lohn ein Hindernis darstellen kann. Unter Umständen entspricht er nicht mehr der Arbeitsleistung, dann muss er angepasst werden.» Winkler hält fest: «Es geht hier nicht um Missbrauch, sondern darum, dass der Lohn den Aufgaben entsprechend ausgestaltet werden soll. In der Praxis zeigt es sich, dass Berufstätige während ihrer Laufbahn nicht automatisch immer mehr verdienen, sondern dass nach dem 50. Lebensjahr ein Rückgang festgestellt werden kann. Das gilt insbesondere für Stellensuchende.» Winkler, der letzte Direktor des Zürcher Arbeitsamtes vor der Einführung der RAV, von dem die Stadträtin Monika Stocker sagte, es sei sein wesentlicher Verdienst, dass man in Zürich die Krise der 1990er Jahre gut überstanden habe, engagiert sich nach wie vor für die berufliche Integration auch schwierigerer Fälle. «Es geht hier nicht um Politik», präzisiert er, «sondern um Tatsachen, um den Arbeitsmarkt, darum, was sich Firmen leisten können oder eben nicht. Löhne sind für Unternehmen insofern ein Thema, weil Personen gemäss ihrer Leistung entlöhnt werden müssen. Alles andere entspricht nicht den Realitäten.»
Beitrag verfasst von S. Vanek