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Bau-Rentenalter 60 gesichert: Alles Wissenswerte zur FAR-Sanierung

Die Delegiertenversammlung des SBV hat das Engagement der Baumeister zur Sicherung des Rentenalters 60 auf dem Bau bekräftigt: Die Frührente Bau mit 60 soll saniert werden. Das Rentenalter wird nicht angehoben – die FAR-Renten werden nicht gekürzt. Lohnerhöhungen zur Kompensation der höheren Arbeitnehmerbeiträge zur Sanierung des FAR wurden von den Delegierten an ihrer Versammlung in Sursee kaum bestritten.

Die Stiftung FAR, welche die Frührente mit 60 auf dem Bau finanziert, kann somit erfolgreich und nachhaltig saniert werden. Hier alles Wissenswerte zur FAR-Sanierung auf einen Blick:

  1. Das Bau-Rentenalter 60 bleibt bestehen.
  2. Die aktuellen FAR-Renten werden nicht gekürzt.
  3. Die Beiträge der Arbeitnehmer steigen von heute 1.5% auf neu 2.0 bis 2.25%.
  4. Die Arbeitgeber zahlen sämtlichen Mitarbeitern Lohnerhöhungen im Umfang von 0.5 bis 0.75 %.  Das entspricht zu 100% dem Betrag, den die Arbeitnehmer über die oben erwähnten höheren Beiträge für die Sanierung der Stiftung FAR bezahlen.
  5. Die Beiträge der Arbeitgeber bleiben bei 5.5%. Gleichzeitig wird eine Obergrenze für die Gesamtbeitragshöhe eingeführt.
  6. Die BVG-Sparbeiträge aus der Stiftung FAR, welche zusätzlich zur FAR-Rente an die Vorsorgeeinrichtung des FAR-Rentners ausgerichtet werden, sinken von heute 18% auf neu 6%.
  7. Bei einem ganzen oder teilweisen Bezug des BVG-Kapitals werden keine BVG-Sparbeiträge mehr ausgerichtet.
  8. Die maximale erlaubte Arbeitstätigkeit als FAR-Rentner wird erhöht. Damit kann jeder FAR-Rentner mit einem Teilzeitpensum im Bauhauptgewerbe sein Einkommen aufbessern.
  9. Ab einem Zusatzeinkommen über der BVG-Eintrittsschwelle von CHF 21’500.- pro Jahr kann der FAR-Rentner in der angestammten Vorsorgeeinrichtung verbleiben.
  10. Die FAR-Rente wird erhöht, wenn der Arbeitnehmende auf eigenen Wunsch länger in einer Vollzeitstelle im Bauhauptgewerbe berufstätig bleibt und erst ein oder zwei Jahre nach seinem 60. Geburtstag in den FAR eintritt.

Zu diesem Sanierungspaket hat das Staatssekretariat für Wirtschaft seco in einer Vorprüfung bereits grünes Licht gegeben. Der SBV ist zuversichtlich, an den Verhandlungen vom 28. November 2018 auf einen guten Weg zu kommen und mit den Gewerkschaften eine mehrheitsfähige Lösung zu finden – sowohl für die Sanierung der Stiftung FAR, als auch für einen LMV für mindestens vier Jahre.