Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) sowie die Gewerkschaften Unia und Syna haben sich heute in Zürich nach langen und intensiven Verhandlungen auf einen gemeinsamen Vorschlag für einen neuen Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe, die Sicherung der Rente mit 60 sowie Lohnerhöhungen für die kommenden zwei Jahre geeinigt. Den definitiven Entscheid über das Verhandlungsresultat fällen noch im Dezember die jeweiligen Delegiertenversammlungen der Vertragsparteien.
Die Delegationen des Schweizerischen Baumeisterverbandes SBV und der Gewerkschaften Unia und Syna haben sich heute auf eine Lösung beim Landesmantelvertrag und für die Frührente mit 60 einigen können.
Die Lösung umfasst die bereits im Verlaufe des Herbstes ausgehandelte Massnahmen zur Sanierung der Stiftung FAR. Der Landesmantelvertrag LMV würde um vier Jahre mit gewissen Verbesserungen auf beiden Seiten abgeschlossen. Das Verhandlungsergebnis beinhaltet eine generelle Erhöhung der Effektiv- wie der Minimallöhne von je 80 Franken für die Jahre 2019 und 2020.
Das letzte Wort über die ausgehandelten Lösungen hat auf Seiten der Baumeister die Delegiertenversammlung als oberstes Organ. Eine ausserordentliche DV wird auf den 19. Dezember 2018 einberufen. Der neue LMV würde per 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Weitere Auskünfte:
- Flavio Torti, Mitglied der Verhandlungsdelegation SBV und Mitglied Zentralvorstand SBV, Tel. 079 356 33 54, flavio.torti@torti-sa.ch
- Bernhard Salzmann, Vizedirektor und Leiter Politik und Kommunikation SBV, Tel. 078 762 45 31, bsalzmann@baumeister.ch