Weiterhin in Rente mit 60 – monatlich 150 Franken höheren Löhnen für alle – nicht länger arbeiten. Die Baumeister präsentieren den Gewerkschaften eine ausgewogene Lösung für die Sicherung der Frührente Bau und zur Erneuerung des Ende 2018 auslaufenden Landesmantelvertrages. Mit diesem Gesamtangebot gehen sie einen Riesenschritt auf die Gewerkschaften zu. Doch die Gewerkschaften sind unersättlich. Ihre an der Demo vom 23. Juni 2018 in Zürich laut präsentierten Forderungen werden erfüllt. Und schon stellen sie umgehend noch mehr Zusatzforderungen. Das ist verantwortungslos angesichts des hohen Zeitdrucks, unter dem für die finanziell angeschlagene Stiftung FAR und den Ende Jahr auslaufenden Landesmantelvertrag eine Lösung gefunden werden muss. Denn heute wissen viele Bauleute, die in wenigen Monaten im Januar 2019 in Pension gehen würden, nicht, wie ihre Zukunft aussieht.
Der Schweizerische Baumeisterverband SBV macht einen Riesenschritt auf die Gewerkschaften zu. In einer ausgewogenen Lösung nimmt er die zentralen Forderungen der Gewerkschaften auf. Die Lösung beinhaltet folgende Punkte:
- Der SBV bietet den Gewerkschaften eine grosszügige Lohnerhöhung von monatlich zusätzlich 150 Franken für alle. Damit erfüllt er bezüglich Lohn die Forderungen der Gewerkschaften vollumfänglich.
- Die Frührente Bau bleibt ab 60 möglich – es gibt keine Erhöhung des Rentenalters.
- Die Baumeister pochen nicht länger auf einem umfassenden Jahresarbeitszeitmodell. Die heutige Normalarbeitszeit bleibt bestehen.
Substanzielle Lohnerhöhungen
Der SBV ist bereit, die hohen Lohnforderungen der Gewerkschaften vollumfänglich zu erfüllen. Sowohl die Minimal- wie auch die Effektivlöhne werden per 1. Januar 2019 um monatlich 150 Franken erhöht. Angesichts der schwierigen aktuellen wirtschaftlichen Lage geht der SBV mit diesem Angebot an die Grenzen des Mach- und Vertretbaren. Diese umfassenden Zugeständnisse sind nur im Kontext der ausgewogenen Gesamtlösung möglich, die auch klare Zugeständnisse der Gewerkschaften umfasst.
Keine Erhöhung des Rentenalters – FAR-Rente weiterhin ab 60
Der SBV ist bereit, auf eine Erhöhung des Eintrittsalters in die Stiftung FAR zu verzichten. Höhere Beiträge durch die Arbeitnehmer verringern im Gegenzug das Missverhältnis der Beitragszahlungen wenigstens zu einem kleinen Teil (Arbeitgeber 5.5% / Arbeitnehmer neu 2 % statt bisher 1.5%). Damit tragen die Arbeitgeber beitragsseitig immer noch mehr als das Doppelte der Last. Höher als die insgesamt 7.5 Lohnprozent dürfen die FAR-Beiträge nicht steigen. Die Renten werden nur um 5% anstatt – wie bisher vom SBV gefordert – um 10 bis 15 % gekürzt. Weitere Leistungsanpassungen sind bei den Überbrückungsrenten zwischen 60 und 65 Jahren notwendig. Gleichzeitig dürfen die FAR-Rentner über Nebentätigkeiten mehr verdienen und ihr Einkommen weiter aufbessern.
Verbesserungen bei Arbeitszeiten – jedoch ohne umfassendes Jahresarbeitszeitmodell
Um Vollzeitstellen auf dem Bau sichern zu können, braucht es differenzierte und ausgewogene Verbesserungen und Vereinfachungen bezüglich Arbeitszeiten im LMV. Die Baumeister sind bereit, ihre Forderung nach einem umfassenden Jahresarbeitszeitmodell auf ein Modell mit Minder- und Mehrstunden anzupassen. Sie machen auch hier einen grossen Schritt auf die Gewerkschaften zu. Dies obwohl bauherrenseitig immer mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten eingefordert wird. Um in einem dynamischen Marktumfeld Festanstellungen erhalten zu können, sind flexible Arbeitszeiten für Baufirmen von hoher Wichtigkeit. Betriebliche Arbeitszeitkalender sollen deshalb auf die einzelnen Unternehmen abgestimmte Verbesserungen ermöglichen. Die Normalarbeitszeit wird nicht erhöht. Dieses starke Entgegenkommen bedingt, dass sich auch die Gewerkschaften bewegen und der ausgewogenen Lösung zustimmen.
Damit Bauunternehmen marktfähig bleiben und in Zukunft als Bauunternehmen bestehen können, umfasst die Lösung des SBV weiter folgende Verbesserungen:
- Beim Stellenwechsel eines Bauarbeiters in einen neuen Betrieb orientiert sich die Lohnklasseneinteilung an seinen Fähigkeiten und ist nicht mehr an die bisherige Lohnklasseneinteilung gebunden.
- Bei Arbeit am Samstag wie auch bei Überstunden entlöhnen die Baumeister ihre Mitarbeitenden jeweils mit einem Zuschlag von 25 Prozent, die jedoch nicht kumuliert werden sollen.
- Falls sich Mitarbeitende bei Nichtberufsunfällen aufgrund verantwortungslosem Verhalten verletzten und ausfallen, kann die Suva die Leistungen kürzen. Dieselben verursachergerechten Kürzungen sollen auch für die Unternehmen möglich sein.
Baumeister zeigen hohes Engagement für verbesserten Vollzug mit ISAB
Der Schweizerische Baumeisterverband SBV engagiert sich stark im Projekt Informationssystem Allianz Bau (ISAB) und der Einführung einer Baucard noch im Jahr 2018. Damit soll der LMV besser und effizienter vollzogen werden können. Voraussetzung dafür ist indes ein gültiger, allgemein verbindlich erklärter LMV. Entsprechend gross ist das Interesse des SBV an einer Lösung, zu der die Baumeister nun Hand bieten.
Gewerkschaften müssen sich bewegen
Um die Frührente Bau sanieren und einen wettbewerbsfähigen und fairen LMV vereinbaren zu können, braucht es die Bereitschaft für Lösungen von beiden Seiten. Mit seinem Lösungsvorschlag baut der SBV Brücken Richtung Gewerkschaften. Der SBV hat den Tatbeweis erbracht, dass er die Lösungen für die Frührente Bau und für den LMV finden will. Die am 23. Juni 2018 von den Gewerkschaften an der Baudemo in Zürich präsentierten Forderungen sind in den zentralen Elementen erfüllt. Jetzt müssen sich auch die Gewerkschaften auf die Baumeister zubewegen. Doch die Gewerkschaften sind unersättlich. Kaum sind ihre Forderungen erfüllt, folgt gleich ein neuer Katalog an Zusatzforderungen. Das ist das Gegenteil von lösungsorientiert. Das ist Fundamentalopposition auf dem Buckel der Bauarbeiter.